Kostenloses Werkzeug für Wohnungseigentum
Verwaltervertrag-Generator für die WEG-Selbstverwaltung
Beschlussvorlage, Vertrag und Bankvollmacht. Kostenlos, auf dem Stand des WEG 2026.
Ohne Konto. Ohne E-Mail-Adresse. In etwa zehn Minuten.
- Keine Daten verlassen Ihr Gerät.
- Drei Dokumente, ein PDF.
So geht es
- 01Gemeinschaft und künftigen Verwalter eintragen.
- 02Bestellung, Vergütung, Aufgaben und Versicherung festlegen.
- 03Paket als PDF herunterladen.
Das Paket füllt sich, während Sie antworten. Sie können jederzeit zurückspringen.
Die Verwaltung danach
Hausgeld, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Beschluss-Sammlung in einer App. Wir öffnen die Beta zuerst für kleine Gemeinschaften in Selbstverwaltung.
Warum ein Vertrag, auch im Ehrenamt
Die Bestellung macht jemanden zum Verwalter. Der Vertrag regelt, was diese Person tut, was sie allein entscheiden darf und was sie dafür bekommt. Ohne Vertrag bleibt offen, wer die Auslagen trägt und wofür der Verwalter einsteht. Bei einem ehrenamtlichen Verwalter ist das kein kleineres Problem, sondern ein größeres.
Was das Paket enthält
- Beschlussvorlage: der Text, über den die Versammlung abstimmt: Bestellung und Vertrag gekoppelt.
- Verwaltervertrag: Aufgaben, Laufzeit, Vergütung, Haftung, Versicherung.
- Bankvollmacht: damit das Gemeinschaftskonto auf den neuen Verwalter läuft.
Typische Fehler in kostenlosen Mustern
- Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten, die seit 2020 nicht mehr zulässig sind (§ 26 Abs. 3 und 5 WEG).
- Haftungsklauseln, die die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzen, in Formularverträgen unwirksam (§ 309 Nr. 7 BGB).
- Ein Vertrag, den der Verwalter für beide Seiten unterschreibt.
Häufige Fragen
Ausführlich erklärt: unser Leitfaden zur WEG-Selbstverwaltung.
Dieses Werkzeug erstellt Dokumente aus standardisierten Textbausteinen. Es ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Nicht abgedeckt: Mehrhausanlagen und Untergemeinschaften, Verwalter in Form einer juristischen Person, Verwaltung einzelner Sondereigentumseinheiten (Mietverwaltung).