Rücklagen-Rechner Kostenlos — Instandhaltungsrücklage nach WEG
Berechnen Sie die Instandhaltungsrücklage Ihrer WEG nach § 19 WEG. Simulieren Sie Beiträge nach Miteigentumsanteilen über 10–30 Jahre. Kostenlos, ohne Registrierung.
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Instandhaltungsrücklage berechnen
Peterssche Formel und II. BV Richtwerte
Für die Höhe der Erhaltungsrücklage nennt das Gesetz keinen festen Prozentsatz. In der Praxis dienen zwei anerkannte Orientierungen: die Peterssche Formel und die Richtwerte der Zweiten Berechnungsverordnung. Beide liefern einen jährlichen Rücklagenbedarf je Quadratmeter, den Sie auf Ihre Einheiten verteilen können.
Erhaltungsrücklage oder Instandhaltungsrücklage?
Seit der WEG-Reform 2020 lautet der gesetzliche Begriff Erhaltungsrücklage (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG). Instandhaltungsrücklage ist die weiterhin gebräuchliche umgangssprachliche Bezeichnung für dieselbe Sache. Beide Begriffe meinen die Rücklage, die jede WEG unabhängig von ihrer Größe bilden muss.
Peterssche Formel
Jährliche Rücklage je m² ≈ Herstellungskosten je m² × 1,5 ÷ 80 Jahre × 0,7
Der Ansatz unterstellt, dass die Instandhaltungskosten über rund 80 Jahre Gebäudelebensdauer etwa 150 % der ursprünglichen Herstellungskosten erreichen. Davon entfallen etwa 65 bis 70 % auf das Gemeinschaftseigentum, was den Faktor 0,7 erklärt. Die Formel ist eine anerkannte Faustregel, aber rechtlich nicht bindend.
Rechenbeispiel
Herstellungskosten 1.500 €/m², Gesamtwohnfläche 500 m², 10 Einheiten:
Richtwerte der II. Berechnungsverordnung
Die Zweite Berechnungsverordnung (§ 28 II. BV) nennt Höchstbeträge für die Instandhaltungsrücklage je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr, gestaffelt nach dem Alter des Gebäudes.
| Gebäudealter | Je m² und Jahr | Mit Aufzug |
|---|---|---|
| unter 22 Jahre | 7,10 € | 8,10 € |
| 22 bis 32 Jahre | 9,00 € | 10,00 € |
| über 32 Jahre | 11,50 € | 12,50 € |
Verfügt das Gebäude über einen Aufzug, erhöht sich der Richtwert um 1,00 € je m² und Jahr.
Rücklage nach Petersscher Formel berechnen
Geben Sie die Eckdaten Ihres Gebäudes ein. Die Werte werden sofort nach der Petersschen Formel berechnet.
Ergebnis
Geben Sie Herstellungskosten und Wohnfläche ein, um das Ergebnis zu sehen.
Quellen
Gesetzliche Grundlagen und Richtwerte:
- § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG: Angemessene Erhaltungsrücklage
- § 28 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV): Richtwerte der Instandhaltungskosten
- Peterssche Formel: anerkannte Faustregel der Praxis, rechtlich nicht bindend.
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